Katzenpension und mobile Katzenbetreuung Gschwend www.katzenpension-gschwend.de Tel.: 07972-226317 * Email: info@katzenpension-gschwend.de Inh. Jürgen Pfisterer * Albert-Florath-Str. 17 * 74417 Gschwend

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind der rechtliche Rahmen für alle Verträge, die zwischen einem Unternehmer und den Kunden abgeschlossen werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Verlauf AGB genannt) gelten für die Betreuung von Katzen in unseren Räumen (Katzenpension) sowie für die Betreuung von Katzen und Kleintieren in den Räumen des Auftraggebers (im weiteren Verlauf AG genannt).

Für alle nicht im Vertrag genannten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertragsabschluss

Ein rechtsgültiger Vertrag entsteht durch Unterschrift zwischen der Katzenpension Gschwend und dem AG und kommt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zustande.

Alle Vereinbarungen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.

3. Leistung

Die Katzenpension Gschwend verpflichtet sich, die Katzen art- und verhaltensgerecht zu behandeln und liebevoll zu betreuen, entsprechend den aktuell geltenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Zum Betreuungsumfang gehört eine sorgfältige Beaufsichtigung, regelmäßige Fütterungen, ständige Verfügbarkeit von frischem Wasser, das Reinigen von Katzentoiletten und des Umfelds, die Pflege der Katze, Zuwendung und Beschäftigung.

Darüber hinaus übernimmt die Katzenpension Gschwend Serviceaufgaben im Bereich der Objektpflege und Objektbetreuung im begrenzten und schriftlich definierten Rahmen und ohne Nachweis fachspezifischer Kenntnisse in diesem Bereich nach bestem Wissen und Gewissen. Art und Umfang dieser Tätigkeit werden im Vertrag festgehalten und von der Katzenpension Gschwend sowie vom AG unterzeichnet.

Die Katzenpension Gschwend verpflichtet sich, die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen um Schäden an Inventar, Hausrat, Pflanzen oder Tieren zu vermeiden. Außergewöhnliche Vorkommnisse meldet die Katzenpension Gschwend umgehen dem AG oder der vom AG im Vertrag genannten zuständigen Person. Bei direkter Gefahr ist die Katzenpension Gschwend berechtigt, Hilfsdienste einzuschalten, wie z.B. Polizei, Feuerwehr oder handwerkliche Notdienste. Die entstehenden Kosten trägt der AG.

4. Preise / Zahlung

Es gelten die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste, die dem AG in der Buchungsbestätigung zusätzlich mitgeteilt werden. Weitere, während dem Betreuungszeitraum anfallende und nicht vorhersehbare Kosten, wie Fahrten zum Tierarzt, Medikamente etc. werden vom AG übernommen.

Vor Beginn des Betreuungszeitraumes in unserer Pension wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Betreuungskosten fällig. Die restlichen Kosten des Pensionsaufenthaltes sind vor Beginn der Betreuung zu überweisen.

Bei Katzenbetreuung bei Ihnen Zuhause berechnen wir die Betreuungskosten ebenfalls im Voraus. Die Betreuungskosten sind vor Übergabe des Schlüssels an die Katzenpension Gschwend zu überweisen.

Die Reservierung der Betreuung in unserer Pension ist erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und Unterschrift des Vertrags gültig.

Wird der Betreuungszeitraum verkürzt, d.h. das Tier wird später in die Pension gebracht oder schon früher abgeholt, besteht kein Anspruch auf Minderung der zuvor berechneten und vereinbarten Pensionskosten.

Wird das Tier nicht rechtzeitig abgeholt, entstehen Folgekosten, die vom AG zu tragen sind.

Der Gesamtbetrag des Auftrags wird mit Einzug des Tieres bzw. Schlüsselübergabe fällig.

Alle anfallenden Kosten sind zu überweisen (keine Barzahlung).

5. Haftung

Die Katzenpension Gschwend übernimmt keine Garantie und Haftung für das Leben und die Gesundheit der Katze während des Betreuungszeitraumes, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Pension nachgewiesen wird. Bei Auffälligkeiten wird die Katze umgehend einem Tierarzt vorgestellt. Die Kosten für tierärztliche Versorgung und Fahrtkosten trägt der AG. Verletzt sich ein Tier während des Betreuungszeitraums, sind die Kosten für tierärztliche Behandlung und Fahrtkosten ebenfalls vom AG zu tragen. Weiter übernimmt die Katzenpension Gschwend keine Haftung für Beschädigungen an mitgebrachten Gegenständen.

Die Katzenpension Gschwend haftet grundsätzlich nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

Bei Betreuung im eigenen Zuhause haftet die Katzenpension Gschwend nicht, wenn die Katze nach Freigängen nicht nach Hause kommt oder wenn sie trotz größter Sorgfalt entläuft.

Des Weiteren übernimmt die Katzenpension Gschwend keine Haftung für Einbruch, Vandalismus oder Diebstahl im und am Objekt, sofern der Pension keine grobe Nachlässigkeit nachgewiesen werden kann. Wertgegenstände sind vom AG während des Betreuungszeitraums unzugänglich aufzubewahren. Es wird keine Haftung für verendete Pflanzen gegeben.

Während der gesamten Betreuungszeit bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne des §833 BGB (Tierhalterhaftung).

Sollten sich – trotz aller Sorgfalt wie Reinigen und Desinfizieren – in unseren Räumen ohne unser Wissen Erreger oder Keime befinden, an denen sich ihre Katze infiziert, sind die Tierarztkosten vom AG zu tragen.

6. Pflichten des AG

a) Allgemein

Der AG versichert, dass das zu betreuende Tier im rechtmäßigen Eigentum des AG ist.

Der AG versichert weiterhin, dass das Tier frei von inneren und äußeren Parasiten ist.

Eventuelle vorhandene Erkrankungen, Allergien und Verhaltensauffälligen sind der Katzenpension Gschwend vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.

b) Für Betreuung in den Räumen des AG gilt:

Der AG erklärt ausdrücklich, dass er Mieter oder Eigentümer des Hauses / der Wohnung ist, in dem der Auftrag ausgeführt werden soll.

Die Katzenpension Gschwend haftet nicht für Kleintiere in Außengehegen, wenn diese ausbrechen oder geraubt werden, obwohl die Katzenpension wie vereinbart gearbeitet hat und das Tier/die Tiere pflichtgemäß versorgt wurden.

Während des Betreuungszeitraumes sind sämtliche Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, persönliche Unterlagen unzugänglich aufzubewahren.

Der AG stellt die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung.

Hierzu zählen u.a. Tiernahrung, Einstreu und Reinigungsutensilien wie Staubsauger und Besen. Benötigt ein Tier Medikamente sind diese ebenfalls in ausreichender Menge vor Vertragsbeginn an die Katzenpension Gschwend auszuhändigen.

Geschieht dies nicht, ist die Katzenpension Gschwend berechtigt, die erforderlichen Materialien auf Kosten des AG zu beschaffen.

Personen, die während des Betreuungszeitraumes ebenfalls Zugang zum Objekt haben, sind vom AG namentlich im Vertrag zu benennen.

Vereinbarungen werden ausschließlich zwischen der Katzenpension Gschwend und dem AG oder der im Vertrag genannten verantwortlichen Person getroffen.

c) Für Betreuung in der Katzenpension Gschwend:

Für Katzen mit Freigang sind folgende Impfungen / Grundimmunisierungen erforderlich:

Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche

Für reine Wohnungskatzen sind folgende Impfungen / Grundimmunisierungen erforderlich:

Katzenschnupfen, Katzenseuche

Die letzte Impfung muss bei Aufnahme mindestens 1 Woche zurückliegen.

Der Impfpass ist während des Betreuungszeitraumes in der Katzenpension Gschwend zu hinterlegen.

Die Katzen müssen vor Aufnahme frei von inneren und äußeren Parasiten sein.

Sollten beim Tier während des Aufenthalts in der Pension dennoch Parasiten festgestellt werden, wird das Tier umgehend einem Tierarzt vorgestellt. Die Kosten trägt der AG. Der AG verpflichtet sich auch, sämtliche Folgekosten (Reinigung, Verdienstausfall etc.) zu übernehmen.

Der AG haftet für Schäden, die das Tier während dem Aufenthalt in der Pension verursacht und die über das übliche Maß der Abnutzung herausgeht.

7. Versicherungsschutz

Katzen sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

Es empfiehlt sich dennoch, vor Beginn des Betreuungszeitraums mit der Versicherung abzuklären, ob diese auch für Schäden, die das Tier in der Tierpension verursacht, aufkommt. Grundsätzlich haftet der AG für alle vom Tier verursachten Schäden in der Tierpension mit Ausnahme des nachgewiesenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension.

8. Stornierung des Vertrags

a) Stornierung durch den Kunden

Für Stornierungen von Buchungen in der Katzenpension Gschwend werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Vor Beginn der Betreuung: 50 %
  • Bei Nichtinanspruchnahme ohne Stornierung: 100 %

Für Stornierung einer Betreuung in den Räumen des AG:

Pauschal 30 Euro

b) Stornierung durch die Katzenpension Gschwend

Die Katzenpension Gschwend ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen und wenn diese nicht von der Katzenpension Gschwend verursacht wurden aber die Ausführung der Leistung unmöglich machen, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

Dies ist bei höherer Gewalt der Fall oder bei falschen oder irreführenden Angaben im Vertrag.

Die Katzenpension Gschwend verpflichtet sich, den Kunden hierüber umgehend zu informieren.

Bei einem berechtigten Rücktritt seitens der Katzenpension Gschwend entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Etwaige bereits bezahlte Anzahlungen werden dem Kunden in vollem Umfang und umgehend zurückerstattet.

Weiter ist die Katzenpension Gschwend berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt wird und auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung beglichen wird.

9. Datenschutz

Während des Betreuungszeitraumes entstandene Fotos der Pensionskatzen werden teilweise auf unserer Homepage und bei Facebook veröffentlicht. Der AG erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden und verzichtet auf eine Vergütung und weitere Ansprüche.

Der AG erteilt seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an eine tiermedizinische Einrichtung, sofern das Tier während des Betreuungszeitraumes tierärztlich behandelt werden muss.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schwäbisch Gmünd.

Katzenpension und mobile Katzenbetreuung, Jürgen Pfisterer, Albert-Florath-Straße 17, 74417 Gschwend

Diese AGB´s gelten ab dem 07.10.2020.

Alle bisherigen AGB´s verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

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