Katzenpension Gschwend www.katzenpension-gschwend.de Tel.: 07972-226317 * Email: info@katzenpension-gschwend.de Inh. Jürgen Pfisterer * Albert-Florath-Str. 17 * 74417 Gschwend |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind der rechtliche Rahmen für alle Verträge, die zwischen einem Unternehmer und den Kunden abgeschlossen werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Verlauf AGB genannt) gelten für die Betreuung von Katzen in unseren Räumen (Katzenpension) sowie für die Betreuung von Katzen und Kleintieren in den Räumen des Auftraggebers (im weiteren Verlauf AG genannt).
Für alle nicht im Vertrag genannten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss
Ein rechtsgültiger Vertrag entsteht durch Unterschrift zwischen der Katzenpension Gschwend und dem AG und kommt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zustande.
Alle Vereinbarungen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
3. Leistung
Die Katzenpension Gschwend verpflichtet sich, die Katzen art- und verhaltensgerecht zu behandeln und liebevoll zu betreuen, entsprechend den aktuell geltenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Zum Betreuungsumfang gehört eine sorgfältige Beaufsichtigung, regelmäßige Fütterungen, ständige Verfügbarkeit von frischem Wasser, das Reinigen von Katzentoiletten und des Umfelds, die Pflege der Katze, Zuwendung und Beschäftigung.
4. Preise / Zahlung
Es gelten die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste, die dem AG in der Buchungsbestätigung zusätzlich mitgeteilt werden. Weitere, während dem Betreuungszeitraum anfallende und nicht vorhersehbare Kosten, wie Fahrten zum Tierarzt, Medikamente etc. werden vom AG übernommen.
Vor Beginn des Betreuungszeitraumes in unserer Pension wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Betreuungskosten fällig. Die restlichen Kosten des Pensionsaufenthaltes sind vor Beginn der Betreuung zu überweisen.
Die Reservierung der Betreuung in unserer Pension ist erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und Unterschrift des Vertrags gültig.
Wird der Betreuungszeitraum verkürzt, d.h. das Tier wird später in die Pension gebracht oder schon früher abgeholt, besteht kein Anspruch auf Minderung der zuvor berechneten und vereinbarten Pensionskosten.
Wird das Tier nicht rechtzeitig abgeholt, entstehen Folgekosten, die vom AG zu tragen sind. Der AG erteilt die Einwilligung, dass die Katze (-n) dann auf Kosten des AG von der Katzenpension in andere, qualifizierte Einrichtungen gebracht werden dürfen, die die Pflege übernehmen können.
Der Gesamtbetrag des Auftrags wird mit Einzug des Tieres fällig.
Alle anfallenden Kosten sind zu überweisen (keine Barzahlung).
5. Haftung
Die Katzenpension Gschwend übernimmt keine Garantie und Haftung für das Leben und die Gesundheit der Katze während des Betreuungszeitraumes, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Pension nachgewiesen wird. Bei Auffälligkeiten wird die Katze umgehend einem Tierarzt vorgestellt. Die Kosten für tierärztliche Versorgung und Fahrtkosten trägt der AG. Verletzt sich ein Tier während des Betreuungszeitraums, sind die Kosten für tierärztliche Behandlung und Fahrtkosten ebenfalls vom AG zu tragen. Weiter übernimmt die Katzenpension Gschwend keine Haftung für Beschädigungen an mitgebrachten Gegenständen.
Die Katzenpension Gschwend haftet grundsätzlich nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
Während der gesamten Betreuungszeit bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne des §833 BGB (Tierhalterhaftung).
Sollten sich – trotz aller Sorgfalt wie Reinigen und Desinfizieren – in unseren Räumen ohne unser Wissen Erreger oder Keime befinden, an denen sich ihre Katze infiziert, sind die Tierarztkosten vom AG zu tragen.
6. Pflichten des AG
a) Allgemein
Der AG versichert, dass das zu betreuende Tier im rechtmäßigen Eigentum des AG ist.
Der AG versichert weiterhin, dass das Tier frei von inneren und äußeren Parasiten ist.
Eventuelle vorhandene Erkrankungen, Allergien und Verhaltensauffälligen sind der Katzenpension Gschwend vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.
b) Für Betreuung in der Katzenpension Gschwend:
Für Katzen mit Freigang sind folgende Impfungen / Grundimmunisierungen erforderlich:
Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche
Für reine Wohnungskatzen sind folgende Impfungen / Grundimmunisierungen erforderlich:
Katzenschnupfen, Katzenseuche
Die letzte Impfung muss bei Aufnahme mindestens 1 Woche zurückliegen.
Der Impfpass ist während des Betreuungszeitraumes in der Katzenpension Gschwend zu hinterlegen.
Die Katzen müssen vor Aufnahme frei von inneren und äußeren Parasiten sein.
Sollten beim Tier während des Aufenthalts in der Pension dennoch Parasiten festgestellt werden, wird das Tier umgehend einem Tierarzt vorgestellt. Die Kosten trägt der AG. Der AG verpflichtet sich auch, sämtliche Folgekosten (Reinigung, Verdienstausfall etc.) zu übernehmen.
Der AG haftet für Schäden, die das Tier während dem Aufenthalt in der Pension verursacht und die über das übliche Maß der Abnutzung herausgeht.
Der AG ist verpflichtet, einen alternativen Ansprechpartner zu nennen, der im Notfall und bei Nichterreichbarkeit des AG Entscheidungen in Bezug auf die betreute (-n) Katze (-n) treffen kann.
7. Versicherungsschutz
Katzen sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Es empfiehlt sich dennoch, vor Beginn des Betreuungszeitraums mit der Versicherung abzuklären, ob diese auch für Schäden, die das Tier in der Tierpension verursacht, aufkommt. Grundsätzlich haftet der AG für alle vom Tier verursachten Schäden in der Tierpension mit Ausnahme des nachgewiesenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension.
8. Stornierung des Vertrags
a) Stornierung durch den Kunden
Für Stornierungen von Buchungen in der Katzenpension Gschwend werden folgende Stornogebühren fällig:
- Vor Beginn der Betreuung: 50 %
- Bei Nichtinanspruchnahme ohne Stornierung: 100 %
b) Stornierung durch die Katzenpension Gschwend
Die Katzenpension Gschwend ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen und wenn diese nicht von der Katzenpension Gschwend verursacht wurden aber die Ausführung der Leistung unmöglich machen, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Dies ist bei höherer Gewalt, Erkrankung der Auftragnehmer oder Nichtnutzbarkeit der Räumlichkeiten der Fall sowie bei falschen oder irreführenden Angaben im Vertrag.
Die Katzenpension Gschwend verpflichtet sich, den Kunden hierüber umgehend zu informieren.
Bei einem berechtigten Rücktritt seitens der Katzenpension Gschwend entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Etwaige bereits bezahlte Anzahlungen werden in diesem Fall dem Kunden in vollem Umfang und umgehend zurückerstattet.
Weiter ist die Katzenpension Gschwend berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt wird und auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung beglichen wird.
9. Datenschutz
Der AG erteilt seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an eine tiermedizinische Einrichtung, sofern das Tier während des Betreuungszeitraumes tierärztlich behandelt werden muss.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schwäbisch Gmünd.
Katzenpension Gschwend, Jürgen Pfisterer, Albert-Florath-Straße 17, 74417 Gschwend
Diese AGB´s gelten ab dem 15.05.2025.
Alle bisherigen AGB´s verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.